AGB
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (einschließlich der Zusatzbedingung für Werkleistungen und Dienstleistungen). Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Vertriebsmitarbeiter unseres Hauses sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Transport und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
- Die Lieferung „frei LKW Abladestelle" hat zur Voraussetzung, dass die betreffende Stelle auf einer für LKW gut befahrbaren Zuwegung zu erreichen ist.
- Es gelten die Preise, der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Abrechnung von Teilleistungen
- Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Erstbelieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Wir sind berechtigt, Zahlungen für erbrachte Teilleistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu beanspruchen.
§ 5 EU - Einfuhrumsatzsteuer
- Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zu Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Ware und für Zwecke der statistischen Meldepflicht zu erteilen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die wegen unterbliebener und/oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
- Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns würde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoanforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne sich hieraus ergebender Verpflichtungen für uns. Erlischt unser (Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen, (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt bei Kaufleuten kein Rücktritt vom Vertrag vor.
- Für Nichtkaufleute (Verbraucher) gilt auch, dass das Eigentum der Ware erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Kunden übergeht.
§ 7 Gewährleistung
- Gewährleistungsbedingungen der Hersteller von Produkten, die durch uns geliefert werden, geben wir in vollem Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dass wir selbst hierfür einstehen.
- Für Produkte, die unmittelbar nach ihrer Ankunft beim Kunden einen Defekt aufweisen, (dead on arrival) kann dieser den Austausch durch gleiche Ware beanspruchen. Ist ein Austausch nicht möglich, wird der Warenwert gegen Rückgabe gutgeschrieben.
- Im Gewährleistungsfall erfolgt im Übrigen nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferung.
- Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder die des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur den unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.
- Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangener Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen.
- Die vorgehende Haftungseinschränkung der Ziffer 7 gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen haben.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber entgegenzunehmen. Das Recht auf Nachbesserung bleibt hierbei unberührt.
- Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
- 11. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neuer Produkte beträgt 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern 2 Jahre.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche statt der Leistung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, eine Haftung unsererseits nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung bleiben in jedem Falle unberührt. Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
§ 9 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware oder Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen „frei Bestimmungsort" sowie Teillieferungen oder wenn wir die Kosten für Transport und/oder Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand der Ware in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Regelungen gelten nicht beim Verkauf an Verbraucher.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Ort unseres Firmensitzes ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 11 Datenschutz
Ihre Daten sind bei uns sicher geschützt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutz-gesetzes (§ 26 BDSG) mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet. Die Adressdaten werden auch zu Werbezwecken genutzt, wobei Sie dieser Verwendung jederzeit widersprechen können. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung pflegen wir einen Datenaustausch mit diversen Auskunfteien.
Zusatzbedingungen für
Werleistungen und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Für Leistungen, die Werkleistungen und Dienstleistungen betreffen, gelten ergänzend nachfolgende Bedingungen.
§ 2 Werkleistungen
- Maßgeblich ist einzig die schriftliche vereinbarte Leistungsbeschreibung. Diese enthält Leistungsmerkmale sowie eventuelle Abnahmebedingungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach erfolgreichem Abnahmetest (soweit ein solcher vereinbart worden ist) und/oder der Übergabe unverzüglich abzunehmen. Eine Inbetriebnahme der Leistungen gilt als Abnahme. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Unsere Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung bleibt davon unberührt.
§ 3 Dienstleistungen
Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Kunden. Der Umfang und die Art und Weise werden in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Für die Erreichung der Ergebnisse ist der Kunde verantwortlich.
§ 4 Arbeitsvoraussetzung
Der Kunde hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Arbeiten, insbesondere im Rahmen der Werkleistungen, zu geben. Wir erhalten freien Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen sowie den notwendigen Raum zur Aufbewahrung von Geräten, Werkzeugen, Ersatzteilen etc. Der Kunde hat alle zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Werkleistungen benötigten Ressourcen in angemessenem Umfang kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Unteraufträge
Wir setzen für die Arbeiten im Rahmen der Werkleistungen qualifiziertes Personal ein. Wir sind berechtigt, uns für die Erbringung der Leistungen Dritter, die über die notwendigen Qualifikation verfügen, zu bedienen.
§ 6 Gewährleistung
- Wir gewährleisten bei Werkleistungen, dass die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind. Wir werden berechtigte Gewährleistungsmängel, die vom Kunden in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Abnahme oder Übergabe und beträgt 2 Jahre bei Verbrauchern, ansonsten 1 Jahr.
- Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
§ 7 Preise
- Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand auf Zeit- und Materialbasis nach unseren allgemein gültigen Sätzen berechnet.
- Bei einer Berechnung der Leistung auf Zeit- und Materialbasis werden Wegezeiten und Fahrtkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.